Die praktische Relevanz von ESG wurde von den meisten Unternehmen erkannt. Es vollzieht sich ein Wechsel vom Why zum How. Maßgebliche Treiber dieser Entwicklung sind regulatorische Anforderungen, die auf der Ebene der Europäischen Union sowie auf nationaler Ebene erlassen wurden. Zu nennen sind etwa die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie-Verordnung und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Bisher teils heterogene Nachhaltigkeitsanforderungen werden durch die neuen Regularien normiert und definiert, sind für eine große Anzahl an Unternehmen verpflichtend und müssen teils im Geschäftsbericht veröffentlicht werden. Das Steuerungssystem und das Berichtswesen stehen durch die Erweiterung um ESG vor beträchtlichen Änderungen. Auch wenn berichtspflichtige Unternehmen bereits seit 2022 taxonomierelevante Informationen jährlich bereitstellen müssen, verfügen 67% noch über keine standardisierten Prozesse zur Lieferung der Daten.1 Dies unterstreicht den Handlungsbedarf bei vielen Unternehmen.
Ein Beitrag von: Benjamin Lösken und Prof. Dr. Ulrich Sailer
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