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03.03.2022

EU-Taxonomie: Viele Unternehmen unterschätzen den Umsetzungsaufwand

Im Jahr 2020 hat die Europäische Union (EU) die EU-Taxonomie („Taxonomie-Verordnung VO (EU) 2020/852“) veröffentlicht. Mit dem Klassifikationssystem definiert sie „grüne“, also taxonomiekonforme, Wirtschaftstätigkeiten. Über sie müssen Unternehmen seit dem 1. Januar 2022 für das Geschäftsjahr 2021 berichten. Berichtspflichtig sind „grüne“ Umsätze, Investitionsausgaben und operative Aufwendungen. Ab 2023 werden diese Kennzahlen auch prüfungspflichtig. Schon jetzt ist klar: Die neue Verordnung ist hochkomplex und Unternehmen müssen sie relativ schnell umsetzen.

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©Elnur Amikishiyev/123rf.com

PwC Deutschland wollte daher wissen: Wie gut wissen die von der EU-Taxonomie betroffenen Unternehmen überhaupt, ob und inwiefern sie unter die Bestimmungen der Verordnung fallen? Und inwiefern sind sie bereit für deren Umsetzung? Ein Kernergebnis lautet: Vier von zehn Unternehmen haben sich im Befragungszeitraum (April bis Ende Juni 2021) noch nicht mit dem Thema inhaltlich auseinandergesetzt – obwohl zehn Prozent von ihnen sagen, dass sie die Bestimmungen der EU-Taxonomie umsetzen müssen. PwC hat für die Studie insgesamt 170 Unternehmen aus Deutschland, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz befragt.

Viele Unternehmen unterschätzen den Implementierungsaufwand

Ein weiteres zentrales Studienergebnis lautet: Von den 89 Unternehmen, die sich bereits mit der EU-Taxonomie befasst haben, haben erst 44 Prozent genauer ermittelt, welche Wirtschaftstätigkeiten im Delegierten Rechtsakt der EU-Taxonomie definiert sind. Das ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zur Umsetzung.

„Vielen Unternehmen ist offensichtlich noch nicht vollumfänglich bewusst, wie komplex die Bestimmungen der EU-Taxonomie sind. Ihre Implementierung ist anspruchsvoll. Wir können nur davor warnen, den Aufwand dafür zu unterschätzen“, sagt Nadja Picard, Global Reporting Leader bei PwC Deutschland.

So hatten im Befragungszeitraum erst 28 Prozent der Befragten Umsetzungsprojekte gestartet. Immerhin weitere 19 Prozent hatten dies für die folgenden zwölf Monate geplant. Aber zwölf Prozent gaben an, erst in den kommenden zwei bis drei Jahren mit der Umsetzung starten zu wollen.

Nadja Picard: „Das halte ich angesichts des objektiv hohen Zeitdrucks für sehr riskant – zumal selbst Unternehmen, deren Wirtschaftsaktivitäten aktuell von der EU-Taxonomie nicht erfasst werden, zur Berichterstattung verpflichtet sind.“

Nichtfinanzielle Kennzahlen beeinflussen Vergütung der Geschäftsleitung noch eher selten

In der Studie hat PwC auch untersucht, wie die Unternehmen grundsätzlich zum Thema Nachhaltigkeit stehen. Ergebnis: Bereits drei von vier Befragte geben an, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu haben. Und in knapp neun von zehn Unternehmen werden nichtfinanzielle Daten der Geschäftsführung vorgelegt. Allerdings wirken sich nichtfinanzielle Kennzahlen den Befragten zufolge nur in etwa einem Viertel der Unternehmen auf die Vergütung der Geschäftsleitung aus. Bei immerhin acht Prozent ist dies geplant.

Nichtfinanzielle Daten nutzen die befragten Unternehmen für sehr unterschiedliche Zwecke: für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (78 %) und die Strategieentwicklung (76 %); 69 % geben zudem an, nichtfinanzielle Ziele bereits für die Unternehmenssteuerung zu nutzen.

Erhebung nichtfinanzieller Kennzahlen noch kaum automatisiert

Nur gut ein Drittel (36 Prozent) gibt an, für alle Tochtergesellschaften einen gut funktionierenden Prozess etabliert zu haben, um nichtfinanzielle Kennzahlen zu erfassen; ein weiteres Drittel (31 Prozent) hat dafür einen nichtstandardisierten Prozess definiert. Für die Berichterstattung nutzen 64 Prozent der Befragten überwiegend Excel-Tabellen, nur 34 Prozent setzen Tools ein (davon 16 Prozent Business-Intelligence-Lösungen und neun Prozent selbstentwickelte Software). Nur vier Prozent nutzen eine dedizierte ESG (Environmental, Social, Governance)-Software ein.

„Dass die Unternehmen mehrheitlich auf Excel setzen, verweist grundsätzlich auf einen geringen Automatisierungsgrad. Das mag beispielsweise im ersten Jahr der EU-Taxonomie noch angehen, zumal dedizierte Software-Lösungen auch erst entstehen. Eine Dauerlösung ist das aber keineswegs“, so Picard.

Erhebliche IT- und Prozessanpassungen sind erforderlich

Die Befragung ergab darüber hinaus: 52 Prozent der Unternehmen im Scope der EU-Taxonomie sagen, dass sie zur Umsetzung ihre IT- und Prozesslandschaft verändern müssen. Aber nur 21 Prozent haben dies bereits geplant. Bei den meisten Unternehmen (60 Prozent) ist diese Frage noch nicht geklärt. Und: Fast jedes zweite Unternehmen hat zwar ein Budget für Implementierungsprojekte zu Nachhaltigkeit oder zur EU-Taxonomie eingeplant. Doch 33 Prozent von ihnen wollen allgemein in Nachhaltigkeit investieren, nur vier Prozent wollen dies für die Erhebung der EU-Taxonomie-Daten tun; zwölf Prozent der Befragten geben an, das Budget für Nachhaltigkeit allgemein und die Umsetzung der EU-Taxonomie einsetzen zu wollen.

„EU-Taxonomie mit anderen Nachhaltigkeitsprojekten zu vermischen, halten wir für nicht ratsam. Denn die in der Berichterstattung erforderlichen Angaben unterscheiden sich, zum Teil deutlich. Wegen der komplexen regulatorischen Anforderungen der EU-Taxonomie müssen Unternehmen in aller Regel neue Kennzahlen erheben sowie ihre Prozesse und IT-Systeme anpassen. Das haben viele zwar bereits erkannt, doch sie unterschätzen tendenziell den Umfang“, resümiert Picard.


Pressemitteilung PwC vom 21.02.2022

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