• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen einführen

03.03.2022

EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen einführen

In allen globalen Wertschöpfungsketten will die EU Unternehmensregeln für eine stärkere Sorgfaltspflicht verankern. Mit einer am 23.02.2022 vorgeschlagenen Richtlinie sollen Unternehmen künftig verpflichtet werden, negative Auswirkungen auf Menschenrechte sowie Umwelt zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern.

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Einige Mitgliedstaaten haben bereits Vorschriften zur Sorgfaltspflicht eingeführt, und einige Unternehmen haben Maßnahmen auf eigene Initiative ergriffen. Es bedarf nach Ansicht der EU-Kommission jedoch weitreichenderer Verbesserungen, die mit freiwilligen Maßnahmen nur schwer zu erreichen sind. Mit diesem Vorschlag wird eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit eingeführt, um gegen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt vorzugehen.

Für wen gelten die neuen Regeln?

Die neuen Sorgfaltspflichten gelten unter anderem für EU-Unternehmen von erheblicher Größe und Wirtschaftskraft (mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. Euro weltweit) und in der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen nicht direkt in den Anwendungsbereich dieses Vorschlags. Der Vorschlag umfasst allerdings auch flankierende Maßnahmen, mit denen alle Unternehmen, einschließlich KMU, unterstützt werden, die indirekt betroffen sein können.

Sorgfaltspflicht gilt für alle

Dieser Vorschlag gilt nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für ihre Tochtergesellschaften und die Wertschöpfungsketten (direkt und indirekt bestehende Geschäftsbeziehungen). Um ihre Sorgfaltspflicht erfüllen zu können, müssen Unternehmen

  • die Sorgfaltspflicht zum integralen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik machen,
  • tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt ermitteln,
  • potenzielle Auswirkungen verhindern oder abschwächen,
  • tatsächliche Auswirkungen abstellen oder sie auf ein Minimum reduzieren,
  • ein Beschwerdeverfahren einrichten,
  • die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht kontrollieren und
  • öffentlich über die Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflicht kommunizieren.

Geldbußen bei Nichteinhaltung

Konkret bedeutet dies einen wirksameren Schutz der Menschenrechte, die in internationalen Übereinkommen verankert sind. Ebenso sollen durch diesen Vorschlag negative Umweltauswirkungen, die gegen die wichtigsten Umweltübereinkommen verstoßen, vermieden werden. Die betreffenden Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen („obligatorische Maßnahmen“) ergreifen. Die von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Behörden werden für die Beaufsichtigung der Unternehmen zuständig sein und können bei Nichteinhaltung von Sorgfaltspflichten Geldbußen verhängen.

Zusätzlich werden die Opfer die Möglichkeit haben, rechtliche Schritte im Falle erlittener Schäden einzuleiten, die bei angemessener Sorgfalt hätten vermieden werden können.


EU-Kommission vom 23.02.2022/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Esker Advertorial

01.12.2025

KI macht Finanzentscheider schneller, smarter, strategischer

Die Rolle des CFO verändert sich grundlegend. KI eröffnet völlig neue Möglichkeiten, Prozesse zu optimieren und fundierte Entscheidungen zu treffen.

KI macht Finanzentscheider schneller, smarter, strategischer

Meldung

© m.mphoto/fotolia.com

26.11.2025

Deutsche trauen KI keine Anlageberatung zu

KI spielt bei der Geldanlage für die Mehrheit noch keine Rolle: 77 % vertrauen der Beratung durch KI weniger als der Beratung durch einen Mitarbeitenden der Bank.

Deutsche trauen KI keine Anlageberatung zu

Meldung

REthinking Finance

30.10.2025

Mittelstand profitiert von seiner Flexibilität

Wer flexibel bleibt, auf strategische Partnerschaften setzt und neue Märkte erschließt, kann gestärkt aus der geopolitischen Zeitenwende hervorgehen.

Mittelstand profitiert von seiner Flexibilität

Meldung

©tashatuvango/ fotolia.com

11.09.2025

Deutschland bleibt Sorgenkind für ausländische Investoren

Ein Viertel der ausländischen Beteiligungen in Deutschland macht Verluste, während deutsche Holdings im Ausland besser abschneiden.

Deutschland bleibt Sorgenkind für ausländische Investoren

Das könnte Sie interessieren: 


REthinking Finance Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für REthinking Finance geweckt?

Schon heute wissen, was für das digitale Finanzmanagement von morgen wichtig ist.
Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank.