• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen einführen

03.03.2022

EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen einführen

Cyberkriminalität betrifft insbesondere die Vorreiter der Digitalisierung

©everythingpossible/123rtf.com

In allen globalen Wertschöpfungsketten will die EU Unternehmensregeln für eine stärkere Sorgfaltspflicht verankern. Mit einer am 23.02.2022 vorgeschlagenen Richtlinie sollen Unternehmen künftig verpflichtet werden, negative Auswirkungen auf Menschenrechte sowie Umwelt zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern.

Einige Mitgliedstaaten haben bereits Vorschriften zur Sorgfaltspflicht eingeführt, und einige Unternehmen haben Maßnahmen auf eigene Initiative ergriffen. Es bedarf nach Ansicht der EU-Kommission jedoch weitreichenderer Verbesserungen, die mit freiwilligen Maßnahmen nur schwer zu erreichen sind. Mit diesem Vorschlag wird eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit eingeführt, um gegen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt vorzugehen.

Für wen gelten die neuen Regeln?

Die neuen Sorgfaltspflichten gelten unter anderem für EU-Unternehmen von erheblicher Größe und Wirtschaftskraft (mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. Euro weltweit) und in der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen nicht direkt in den Anwendungsbereich dieses Vorschlags. Der Vorschlag umfasst allerdings auch flankierende Maßnahmen, mit denen alle Unternehmen, einschließlich KMU, unterstützt werden, die indirekt betroffen sein können.

Sorgfaltspflicht gilt für alle

Dieser Vorschlag gilt nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für ihre Tochtergesellschaften und die Wertschöpfungsketten (direkt und indirekt bestehende Geschäftsbeziehungen). Um ihre Sorgfaltspflicht erfüllen zu können, müssen Unternehmen

  • die Sorgfaltspflicht zum integralen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik machen,
  • tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt ermitteln,
  • potenzielle Auswirkungen verhindern oder abschwächen,
  • tatsächliche Auswirkungen abstellen oder sie auf ein Minimum reduzieren,
  • ein Beschwerdeverfahren einrichten,
  • die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht kontrollieren und
  • öffentlich über die Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflicht kommunizieren.

Geldbußen bei Nichteinhaltung

Konkret bedeutet dies einen wirksameren Schutz der Menschenrechte, die in internationalen Übereinkommen verankert sind. Ebenso sollen durch diesen Vorschlag negative Umweltauswirkungen, die gegen die wichtigsten Umweltübereinkommen verstoßen, vermieden werden. Die betreffenden Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen („obligatorische Maßnahmen“) ergreifen. Die von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Behörden werden für die Beaufsichtigung der Unternehmen zuständig sein und können bei Nichteinhaltung von Sorgfaltspflichten Geldbußen verhängen.

Zusätzlich werden die Opfer die Möglichkeit haben, rechtliche Schritte im Falle erlittener Schäden einzuleiten, die bei angemessener Sorgfalt hätten vermieden werden können.


EU-Kommission vom 23.02.2022/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©peshkova/123rf.com

19.07.2024

Mehr Unternehmen nutzen Künstliche Intelligenz

Die deutsche Wirtschaft setzt stärker auf Künstliche Intelligenz (KI). Gegenwärtig nutzen 27 % der Unternehmen KI. Im Vorjahr waren es noch 13,3 %.

Mehr Unternehmen nutzen Künstliche Intelligenz

Meldung

© tashatuvango/fotolia.com

03.06.2024

Startups: Zwischen Hoffen und Bangen

45 % der Startups meinen, die Situation habe sich verschlechtert – nur 23 % sehen eine Verbesserung. Zumindest aber ist der Blick auf das eigene Startup zuversichtlicher.

Startups: Zwischen Hoffen und Bangen

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

23.05.2024

Grünes Licht für KI-Gesetz

Am 21.05.2024 hat der Rat der EU ein weltweit einmaliges Gesetz verabschiedet, das darauf abzielt, die Regeln für künstliche Intelligenz zu harmonisieren, das sogenannte Gesetz über künstliche Intelligenz.

Grünes Licht für KI-Gesetz

Meldung

©peshkova/123rf.com

22.05.2024

Einsatz von KI in Finanzberichterstattung auf dem Vormarsch

KI in der Finanzberichterstattung ist inzwischen als strategische Technologie in den Unternehmen angekommen. Fast drei Viertel der Unternehmen nutzen KI hier bereits.

Einsatz von KI in Finanzberichterstattung auf dem Vormarsch

Das könnte Sie interessieren: 


Haben wir Ihr Interesse für REthinking Finance geweckt?

Schon heute wissen, was für das digitale Finanzmanagement von morgen wichtig ist.
Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank.