• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen

03.03.2022

Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen

Vor dem Hintergrund der in den letzten beiden Jahren gesammelten grundsätzlich positiven Erfahrungen sollen virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten.

Beitrag mit Bild

©ismagilov/123rf.com

Durch § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 569 f.), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist (GesRua-COVBekG), erhalten Aktiengesellschaften und verwandte Rechtsformen erstmals die Möglichkeit, ihre Hauptversammlungen als ausschließlich virtuelle Hauptversammlungen, das heißt, ohne physische Präsenz sämtlicher Aktionäre abzuhalten. Das GesRuaCOVBekG tritt mit Ablauf des 31. August 2022 außer Kraft.

Dabei handelt es sich um eine Sonderregelung, deren Erlass aufgrund der COVID-19-Pandemie erforderlich war, um den Gesellschaften angesichts der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen die Abhaltung ihrer Versammlungen in rechtssicherer und praktikabler Form zu ermöglichen.

Virtuelle Hauptversammlungen haben sich etabliert

Das Format der virtuellen Hauptversammlung wurde von der Praxis gut angenommen und hat sich im Großen und Ganzen bewährt. So gab es etwa steigende Präsenzraten in den Versammlungen. Die Möglichkeit, das Fragerecht in das Vorfeld der Versammlung zu verlagern, hat zu einer Erhöhung der Qualität bei der Beantwortung von Aktionärsfragen beigetragen. Dennoch ermöglicht das GesRuaCOVBekG aufgrund seines Charakters als pandemiebedingte Sonderregelung die Ausübung der Aktionärsrechte nicht in dem gleichen Maße, wie dies im Rahmen einer Präsenz- oder hybriden Versammlung möglich ist.

Fortschreitende Digitalisierung des Aktienrechts

Vor dem Hintergrund der in den letzten beiden Jahren gesammelten grundsätzlich positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung auch des Aktienrechts soll die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten, die insbesondere das Niveau der Rechtsausübung durch die Aktionäre dem der Präsenzversammlung vergleichbar gestalten und gleichzeitig eine durch das virtuelle Format erforderliche Entzerrung der Versammlung erreichen will. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf veröffentlicht und an Länder und Verbände verschickt. In das AktG soll ein neuer § 118a als zentrale Vorschrift der virtuellen Hauptversammlung eingefügt werden. Die Entscheidung für die virtuelle Hauptversammlung bedarf einer Grundlage in der Gesellschaftssatzung, sodass die Aktionäre über deren Format entscheiden. Die Präsenzversammlung bildet damit weiterhin die Grundform der Hauptversammlung. Die Regelung in der Satzung oder eine entsprechende Ermächtigung des Vorstands muss auf bis zu fünf Jahre befristet werden, um die Legitimation der Entscheidung regelmäßig zu erneuern.


BMJ vom 09.02.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

thodonal/123rf.com

18.02.2025

DIHK-Konjunkturumfrage: 2025 droht drittes Krisenjahr in Folge

Laut DIHK-Konjunkturumfrage sehen 60 % der Unternehmen in den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen ihr größtes Geschäftsrisiko – ein Negativ-Rekord.

DIHK-Konjunkturumfrage: 2025 droht drittes Krisenjahr in Folge

Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

12.02.2025

ESG Trends 2025: CO2-Preis als transitorisches Risiko

Die ESG Trends 2025 zeigen: Nachhaltigkeit bleibt trotz Hürden zentral. Neue Technologien, Regulierungen und die demografische Entwicklung prägen die Zukunft.

ESG Trends 2025: CO2-Preis als transitorisches Risiko

Meldung

© kasto/de.123rf.com

05.02.2025

Bauindustrie im Digital- und ESG-Dilemma

Die Baubranche steht vor großen Herausforderungen und sucht nach neuen Geschäftsmodellen – unklare Vorschriften und politische Unsicherheiten erschweren jedoch den Fortschritt.

Bauindustrie im Digital- und ESG-Dilemma

Meldung

olegdudko/123rf.com

21.01.2025

Deutsche Wirtschaft fürchtet Donald Trump

95 % der international agierenden Unternehmen in Deutschland erwarten negative Auswirkungen auf ihr Geschäft durch die Präsidentschaft von Donald Trump.

Deutsche Wirtschaft fürchtet Donald Trump

Das könnte Sie interessieren: 


Haben wir Ihr Interesse für REthinking Finance geweckt?

Schon heute wissen, was für das digitale Finanzmanagement von morgen wichtig ist.
Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank.