In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Mio. € pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50% für Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern.
Jeweils ein Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bzw. für große Mittelständler
Laut Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, wolle man damit den Mittelstand bei den großen derzeitigen Herausforderungen unterstützen, insbesondere der Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft. Die vereinfachte Förderlandschaft und die verbesserten Konditionen der ERP- und KfW-Förderkreditprogramme würden den mittelständischen Unternehmen erlauben, ihre Vorhaben zu günstigen und attraktiven Konditionen zu finanzieren. Junge Unternehmen und solche in den regionalen Fördergebieten sollen laut Bundesminister Habeck weiterhin besonders stark unterstützt werden.
Verbesserte Konditionen für junge KMU und für Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in Regionalfördergebieten
Bei der Neuaufstellung der Förderprogramme für den Mittelstand wurde laut des KfW-Vorstandsvorsitzenden Stefan Wintels viel Wert auf kundenorientierte, transparente und einfach zugängliche Programme gelegt. In den kommenden Jahren würde erhebliche Investitionen erforderlich sein, um die Folgen der Pandemie zu bewältigen und die nachhaltige Transformation der Wirtschaft zu gestalten. BMWi und KfW wollen nach eigener Aussage gerade den Mittelstand in Deutschland hierbei mit einem klaren und bedarfsgerechten Angebot an Förderprogrammen unterstützen.
KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm laufen aus
Die neuen Programme lösen den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm ab. Die Programmvarianten des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell unter dem Dach des KfW-Sonderprogramms werden bis zu dessen Auslaufen fortgeführt. Unverändert bestehen bleiben der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, die Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und ERP-Kapital für Gründung sowie der ERP-Gründerkredit StartGeld.
Das ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) fördert seit 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen nach Angaben von BMWi und KfW kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leiste die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe und trage zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen von BMWi und KfW für Unternehmen finden sich hier.