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02.03.2022

Steuerliche Nachhaltigkeit: Studie zum Status quo bei den DAX40-Unternehmen

Mit dem im Dezember 2019 verabschiedeten Standard „GRI 207: Tax 2019“ hat die Global Reporting Initiative (GRI) erstmals definiert, welche Informationen steuerliche Transparenzberichte im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung enthalten sollten. Insbesondere viele kapitalmarktorientierte Unternehmen richten ihre nichtfinanzielle Berichterstattung bereits nach dem GRI-Rahmenwerk aus. Den neuen Standard „GRI 207: Tax 2019“ müssen sie grundsätzlich seit dem 01.01.2021 anwenden, sofern Steuern als wesentliches Thema qualifiziert wurden. Wie es um die Umsetzung des Standards bei den DAX40-Unternehmen und somit um die steuerliche Transparenzberichterstattung steht, analysierte die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland in einer steuerlichen Transparenzstudie.

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In vier sog. Disclosures fordert der Standard detaillierte Angaben zu ihrem Steuerkonzept, ihrem steuerlichen Kontroll- und Risikomanagement sowie zu ihrem steuerlichen Stakeholder-Management. Außerdem ist gemäß dem Standard ein öffentliches Country-by-Country-Reporting (CbCR) erforderlich. Damit erhalten neben den Finanzbehörden auch Stakeholder zusätzliche Informationen über grenzüberschreitende Konzernstrukturen, darunter alle Jurisdiktionen, in denen ein Konzern bzw. eine seiner Gesellschaften ansässig ist, deren Haupttätigkeiten, die Anzahl der Mitarbeitenden, deren Vergütung sowie Gewinne vor Steuern und Corporate Income Taxes.

PwC analysiert Umsetzung des „GRI 207: Tax 2019“-Standards

Für die „Steuerliche Transparenzstudie der DAX40 in Deutschland“ hat PwC alle veröffentlichten Informationen zur steuerlichen Nachhaltigkeit der DAX40-Unternehmen untersucht, nicht nur solche mit Bezug zum „GRI 207: Tax 2019“. Dazu hat PwC insbesondere auf Geschäftsberichte, nicht finanzielle Berichte, Nachhaltigkeitsberichte, Tax Transparency Reports, Dokumente zu Tax Strategies oder Tax Policies sowie auf Unternehmenswebsites zurückgegriffen. Anschließend wurden die Unternehmen anhand eines Tax Sustainability Reporting Scores (TSR-Score) bewertet, welcher an der Freien Universität Berlin entwickelt wurde. Dieser unterscheidet nach Umsetzung der Pflichtangaben (Rating von A bis G) und ergänzenden beziehungsweise freiwilligen Angaben (Rating von 0 bis +++).

Knapp 3 von 4 DAX40-Firmen legen erste Steuerinformationen offen

Eines der Kernergebnisse der Studie lautet: 73% der DAX40-Unternehmen haben für das Berichtsjahr 2020 bereits erste Informationen zur steuerlichen Nachhaltigkeit veröffentlicht. Aber: Nur etwa die Hälfte von ihnen gibt an, dass „GRI 207: Tax 2019“ der Grund für die Veröffentlichung der Angaben war. Laut der Studienautoren ist dies ist wohl nur als erster Schritt zu sehen. Denn fast alle verwenden für ihre nichtfinanzielle Berichterstattung bereits das GRI-Rahmenwerk. Allerdings erkannte die GRI die COVID-19-Pandemie als Ausschlussgrund für das Jahr 2020 an, die Unternehmen mussten die Informationen also noch nicht veröffentlichen.

Weitgehende Transparenz bei den Steuerkonzepten

Ein weiteres Studienergebnis lautet: 73% der Unternehmen legten erste Informationen zu ihrem Steuerkonzept bzw. ihrer Steuerstrategie offen (Disclosure-Anforderung 207-1) – der höchste Wert bei den vier Anforderungen des „GRI 207: Tax 2019“. Fast jedes dritte Unternehmen erzielte ein Rating von mindestens B bezüglich dieser Anforderung, hat also mindestens drei Viertel aller Pflichtangaben zum Steuerkonzept umgesetzt.

Fast ebenso viele Unternehmen (70%) haben über ihr steuerliches Kontroll- und Risikomanagement berichtet. Dabei haben sie allerdings deutlich weniger freiwillige Angaben als zum Steuerkonzept gemacht. Immerhin rund die Hälfte der untersuchten DAX40-Unternehmen hat über das Verständnis und/oder den Umgang mit Steuerrisiken berichtet.

Zwei Vorreiterunternehmen beim Country-by-Country-Reporting

Auch beim von Disclosure-Anforderung 207-3 geforderten Stakeholder-Engagement setzen viele Unternehmen zumindest Teile des Disclosures um. Allerdings erzielten 55% der Unternehmen einen vergleichsweise schlechten Score. Beim vierten Disclosure, dem Country-by-Country-Reporting, zeigt sich ein deutliches Gefälle: Lediglich zwei Unternehmen, die Allianz und Munich RE, setzten ein CbC-Reporting teilweise um. Den Studienautoren zufolge zögerten die Unternehmen hier mit der Umsetzung, da die politische Diskussion um das verpflichtende öffentliche Country-by-Country-Reporting noch nicht abgeschlossen war. Am 10.11.2021 wurde im Europäischen Parlament das Public CbC-Reporting angenommen, aber noch nicht mitgliedstaatlich umgesetzt.

Aber laut der Analyse lohnt sich der hohe Umsetzungsaufwand für die Unternehmen. Denn wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass Unternehmen insbesondere von geringeren Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten profitieren könnten – also z.B. geringere Zinsen für Darlehen oder bei der Herausgabe von Anleihen zahlen müssten. Gesunkene Kapitalkosten bedeuten einen höheren Unternehmenswert – und der spiegelt sich nicht zuletzt auch in höheren Aktienpreisen wider, so das Fazit der Studienautoren.

Die Studie zur steuerlichen Transparenz der DAX40-Unternehmen im Jahr 2021 steht hier zum Download.


Pressemitteilung PricewaterhouseCoopers vom 24.01.2022

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