• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur steuerlichen Anerkennung einer Pensionszusage

02.03.2022

Zur steuerlichen Anerkennung einer Pensionszusage

Cyberkriminalität betrifft insbesondere die Vorreiter der Digitalisierung

©stadtratte /fotolia.com

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage der steuerlichen Anerkennung einer Pensionszusage auseinanderzusetzen. Es entschied, dass eine fehlende Erdienbarkeit einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Pensionszusage keinen Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung rechtfertigt.

Die Klägerin ist eine im Jahr 2012 gegründete Kapitalgesellschaft. Kurz nach ihrer Gründung erteilte sie ihrem Geschäftsführer und Alleingesellschafter eine Pensionszusage. Zu diesem Zeitpunkt war er sechzig Jahre und vier Monate alt. Diese sollte durch eine monatliche Gehaltsumwandlung bei garantierter Verzinsung von 3 % pro Jahr finanziert werden und sah eine Altersleistung ab der Vollendung des 71. Lebensjahrs vor.

Finanzamt erkannte Pensionszusage nicht an

Das beklagte Finanzamt erkannte die Pensionszusage nicht an und behandelte die ab dem Jahr 2012 zur Pensionsrückstellung zugeführten Beträge als verdeckte Gewinnausschüttungen. Zur Begründung führte es u. a. an, die Pension könne nicht mehr erdient werden, da der Alleingesellschafter im Zeitpunkt der Pensionszusage das sechzigste Lebensjahr bereits vollendet habe. Zudem sei die Pension ohne Probezeit für den Geschäftsführer und unmittelbar nach Gründung der Klägerin zugesagt worden.

Die Klägerin vertrat dagegen die Auffassung, dass im Falle einer Pensionszusage aus Entgeltumwandlung die Voraussetzungen einer Erdienbarkeit nicht erfüllt sein müssten. Eine Probezeit sei nicht erforderlich gewesen, da der Geschäftsführer über langjährige Berufserfahrung verfügt habe.

Erfolg vor dem Finanzgericht

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 16.11.2021 (6 K 2196/17 K,G,F) der Klage stattgegeben. Das Finanzamt habe zu Unrecht verdeckte Gewinnausschüttungen angenommen. Die Pensionszusage enthalte eindeutige Angaben zur Höhe der in Aussicht gestellten zukünftigen Leistungen (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG). Die steuerliche Anerkennung der Zusage scheitere auch nicht an einer fehlenden Erdienbarkeit.

BFH-Rechtsprechung zur Erdienbarkeit

Dazu habe der Bundesfinanzhof entschieden, dass dieses Kriterium bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Altersvorsorge nicht anzuwenden sei. Denn in einem solchen Fall habe der Arbeitgeber die finanziellen Folgen der Zusage nicht zu tragen und sei durch diese wirtschaftlich nicht belastet. Aus diesem Grund seien auch weder die Erteilung der Zusage unmittelbar nach Gründung der Klägerin noch die fehlende Probezeit für deren steuerliche Anerkennung relevant, zumal der Geschäftsführer über ausreichende Berufserfahrung verfügt habe.

Das Finanzamt hat gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (BFH-Az. I B 89/21).


FG Düsseldorf vom 13.01.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

14.03.2024

KI-Gesetz: EU-Parlament verabschiedet wegweisende Regeln

Am 13.03.2024 gab das EU-Parlament grünes Licht für das Gesetz über künstliche Intelligenz. Es soll für Sicherheit und die Achtung der Grundrechte sorgen und Innovationen fördern.

KI-Gesetz: EU-Parlament verabschiedet wegweisende Regeln

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com

12.03.2024

Postbank Digitalstudie: Zwei Drittel zahlen kontaktlos

Eine aktuelle Studie zeigt, dass bereits zwei Drittel der Deutschen kontaktlos mit Karte oder Smartphone bezahlen – der Hauptgrund ist die Bequemlichkeit.

Postbank Digitalstudie: Zwei Drittel zahlen kontaktlos

Meldung

© Dan Race/fotolia.com

06.03.2024

Finanzkrise wirkt sich bis heute auf das Einkommen von Angestellten aus

Eine aktuelle ZEW-Studie beziffert die langfristigen Folgen der Finanzkrise 2007/2008. Angestellte verdienen heute deshalb noch immer weniger.

Finanzkrise wirkt sich bis heute auf das Einkommen von Angestellten aus

Meldung

© Minerva Studio/fotolia.com

21.02.2024

EU-Kommission: Winterprognose 2024

Die Winterprognose 2024 der EU-Kommission geht von langsamerem Wirtschaftswachstum als erwartet aus und von schnellerer sinkender Inflation.

EU-Kommission: Winterprognose 2024

Das könnte Sie interessieren: 


Haben wir Ihr Interesse für REthinking Finance geweckt?

Schon heute wissen, was für das digitale Finanzmanagement von morgen wichtig ist.
Sichern Sie sich das REthinking Finance Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank.