Gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO sind Geldbußen bis 10 Millionen Euro bzw. bis 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, in schweren Fällen sogar bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich – jeweils je nachdem, welcher Betrag höher ist.
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