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E-Geld-Institute

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E-Geld-Institute Laut Bundesbank ist E-Geld „jeder elektronisch – auch magnetisch – gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem Emittenten angenommen wird.“ E-Geld wird von sog. E-Geld-Instituten emittiert.

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