Material-Adverse-Change- Klauseln (MAC-Klauseln) haben ihren Ursprung in der US-amerikanischen M&A-Praxis. Sie sollen den Käufer zwischen dem Abschluss des Unternehmenskaufvertrags (Signing) und dem Vollzug der Transaktion (Closing) absichern und räumen ihm ein Rücktrittsrecht ein, wenn bei der Zielgesellschaft unerwartet erhebliche Einbrüche des Geschäfts oder sonstige wesentlich nachteilige Entwicklungen auftreten.
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