(auch „App-Token“ oder „Nutzungstoken“): Krypto-Token, die Zugriff auf bestimmte Dienstleistungen oder Produkte erlauben, ähnlich einer Eintrittskarte oder eines Gutscheins. In diese Kategorie fiel die Mehrzahl der hier bisher bekannten im Inland im Rahmen eines ICOs ausgegebenen Krypto- Token. Grundsätzlich stellen Utility-Token keine Wertpapiere iSd WpPG oder Vermögensanlagen iSd VermAnlG dar. Solche Token sind in vielen Fällen auch keine Finanzinstrumente nach dem KWG.“
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14.03.2024
KI-Gesetz: EU-Parlament verabschiedet wegweisende Regeln
Am 13.03.2024 gab das EU-Parlament grünes Licht für das Gesetz über künstliche Intelligenz. Es soll für Sicherheit und die Achtung der Grundrechte sorgen und Innovationen fördern.